Plaketta

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fassung vom 01.11.2026

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§ 1 Anbieter, Vertragsschluss, Vertragstext

(1) Anbieter ist Matthias Seba, Lange Straße 20, 27449 Kutenholz, Geschäftsbezeichnung „Plaketta“ („wir“). Kontakt: info@plaketta.de.

(2) Diese Bedingungen gelten für die Nutzung von Plaketta in der Testphase (§ 4) und im Abo.

(3) So kommt der Vertrag zustande:

  1. Sie registrieren sich mit den Angaben zu Ihrem Betrieb und Ihrer Erklärung nach § 2 Abs. 2 und nehmen diese Bedingungen an. Damit beginnt die Testphase.
  2. Für das Abo wählen Sie im Konto einen Tarif und geben im Bezahlschritt unseres Zahlungsdienstleisters Stripe Ihren Zahlungsweg an. Mit dem Klick auf die Schaltfläche zum zahlungspflichtigen Abschluss im Bezahlschritt kommt der Abo-Vertrag zustande. Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail.

(4) Ihre Eingaben sehen Sie vor dem Absenden jedes Schritts und können sie dort korrigieren; im Bezahlschritt können Sie Ihre Zahlungsdaten bis zum Abschluss ändern oder den Vorgang abbrechen und im Konto einen anderen Tarif wählen.

(5) Diese Bedingungen können Sie unter https://app.plaketta.de/agb jederzeit abrufen, speichern und drucken. Wir speichern die von Ihnen angenommene Fassung mit Datum; Sie sehen sie in Ihrem Konto. Vertragssprache ist Deutsch. Einem Verhaltenskodex haben wir uns nicht unterworfen.

§ 2 Nur für Unternehmer

(1) Plaketta richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB schließen wir keine Verträge.

(2) Bei der Registrierung geben Sie Ihren Betrieb an und erklären ausdrücklich, dass Sie Plaketta für Ihre gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit nutzen und nicht als Verbraucher handeln.

(3) Stellt sich heraus, dass ein Vertrag mit einem Verbraucher geschlossen wurde, können wir ihn mit sofortiger Wirkung beenden. Im Voraus gezahlte Entgelte für nicht genutzte Zeit erstatten wir.

§ 3 Was Plaketta leistet

(1) Plaketta ist eine Software, die wir über das Internet bereitstellen. Sie erfassen darin die Maschinen Ihrer Kunden und deren Prüffristen. Plaketta berechnet aus Ihren Angaben die nächste Fälligkeit, bereitet Erinnerungen an Ihre Kunden vor und nimmt deren Antworten über einen Terminlink entgegen. Der Funktionsumfang Ihres Tarifs ergibt sich aus der Tarifübersicht beim Abschluss.

(2) Plaketta dokumentiert einen Prüftermin, es erzeugt kein Prüfergebnis. Wir führen keine Prüfungen durch, legen keine Prüffristen fest und übernehmen weder die Pflichten des Betreibers eines Arbeitsmittels noch Ihre Pflichten gegenüber Ihren Kunden. Prüffristen festzulegen, Termine wahrzunehmen und Prüfungen durchzuführen bleibt Ihre Aufgabe oder die Ihrer Kunden. Plaketta rechnet mit den Angaben, die Sie eingeben.

(3) Erinnerungen an Ihre Kunden gehen in Ihrem Namen hinaus. Ob eine Erinnerung an einen bestimmten Empfänger zulässig ist, verantworten Sie. Plaketta verschickt eine E-Mail nur, wenn Ihre Angaben zum Empfänger eine Grundlage dafür ausweisen. Sonst bietet Plaketta ein Anschreiben zum Ausdrucken an oder sperrt den Versand.

(4) Wir entwickeln Plaketta weiter. Änderungen, die den vertragsgemäßen Gebrauch nicht beeinträchtigen, dürfen wir jederzeit vornehmen. Andere Änderungen der Leistung gelten nur nach § 11.

§ 4 Testphase

(1) Nach der Registrierung können Sie Plaketta 14 Tage unentgeltlich nutzen. Ein Zahlungsmittel brauchen Sie dafür nicht.

(2) Sie können die Testphase einmal um 14 Tage verlängern, ohne Zahlungsdaten anzugeben.

(3) Die Testphase endet von selbst. Sie geht nicht in ein bezahltes Abo über. Ein Abo entsteht nur, wenn Sie es nach § 1 Abs. 3 Nr. 2 abschließen.

(4) Endet die Testphase ohne Abo, können Sie Ihre Daten weiter ansehen und exportieren, aber nichts mehr anlegen oder ändern und keine Erinnerungen versenden.

(5) § 8 gilt auch in der Testphase.

§ 5 Entgelt, Zahlung, Rechnung

(1) Das Entgelt Ihres Tarifs ergibt sich aus der Preisangabe beim Abschluss. Es ist monatlich im Voraus fällig und wird über Stripe per Karte oder SEPA-Lastschrift eingezogen.

(2) Sie erhalten für jeden Monat eine elektronische Rechnung. Für diese Leistung gilt die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer nach § 19 UStG. Umsatzsteuer wird daher nicht ausgewiesen.

(3) Schlägt ein Einzug fehl, zeigt Ihr Konto „Zahlung offen“, und Sie können Plaketta zunächst weiter wie bisher nutzen. Gibt unser Zahlungsdienstleister die weiteren Einzugsversuche ohne Zahlung auf, können Sie nichts mehr anlegen, ändern oder versenden. Lesen und Export bleiben möglich.

(4) Für einen Anbieterwechsel oder den Export Ihrer Daten berechnen wir nichts. Bei Kündigung fallen keine Entgelte oder Vertragsstrafen an.

§ 6 Design-Partner-Programm

(1) Betriebe, die wir als Design-Partner aufnehmen und in unserem Betreiberbereich als solche vermerken, zahlen den vollen Listenpreis. Erfüllen sie innerhalb von drei Monaten ab Beginn ihres ersten bezahlten Monats alle vier Pflichten nach Absatz 2, schreiben wir ihnen drei Monatsbeiträge ihres gebuchten Tarifs gut. Die Gutschrift verrechnen wir als Guthaben bei unserem Zahlungsdienstleister Stripe mit den nächsten fälligen Beiträgen. Kündigen Sie das Abo, bevor die Gutschrift vollständig verrechnet ist, verfällt der nicht verrechnete Rest; ausgezahlt wird er nicht.

(2) Die vier Pflichten:

  1. mindestens 20 Terminlinks an echte Endkunden versendet; von Hand weitergegebene Terminlinks mit Status „versendet“ zählen mit,
  2. mindestens eine Bestätigung eines Termins durch einen Endkunden,
  3. zwei schriftliche Feedbackrunden und ein Telefonat mit uns,
  4. Freigabe für eine Fallstudie über Ihren Betrieb in einer gesonderten Erklärung.

(3) Ob die Pflichten 3 und 4 erfüllt sind, bestätigen wir Ihnen in Textform.

§ 7 Laufzeit und Kündigung

(1) Das Abo läuft auf unbestimmte Zeit. Eine Mindestlaufzeit gibt es nicht.

(2) Beide Seiten können zum Ende des bezahlten Monats kündigen. Sie können im Konto kündigen oder in Textform, zum Beispiel per E-Mail an info@plaketta.de. Wir bestätigen Ihre Kündigung in Textform.

§ 8 Datenexport, Anbieterwechsel und Löschung

(1) Sie können alle Daten, die Sie in Plaketta eingeben oder die durch Ihre Nutzung entstehen, jederzeit selbst exportieren. Das sind: Prüftermine, Kunden, die Kontakte Ihrer Kunden mit den Angaben zu Herkunft, Hinweis bei Erhebung, Einwilligung und Widerspruch sowie Maschinen. Ausgenommen sind: Angaben zu Ihrem Betrieb, seinen Mitgliedern und Einladungen, Erinnerungen und Erinnerungsregeln, Terminvorschläge und die Antworten Ihrer Kunden, Versandprotokoll, Änderungsprotokoll, Sperrliste, Importläufe, die Rufnummern für die Rückfrage, eigene Prüfarten und Fristenregeln sowie Ihre Rückmeldungen an uns. Der Export erfolgt im Format XLSX (Excel-Datei); die Datenstrukturen und Formate beschreiben wir unter https://app.plaketta.de/agb#export.

(2) Möchten Sie zu einem anderen Anbieter oder auf eigene Technik wechseln oder Ihre Daten löschen lassen, teilen Sie uns das mit der Kündigung oder bis zu ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Die Frist nach § 7 Abs. 2 ist die Kündigungsfrist für die Einleitung des Wechsels.

(3) Haben Sie einen Wechsel verlangt, bleibt Ihr Konto nach Ablauf der Kündigungsfrist bis zu 30 Kalendertage im bisherigen Umfang kostenlos nutzbar (Übergangszeitraum). Sie können den Übergangszeitraum einmal verlängern. In dieser Zeit unterstützen wir Sie und von Ihnen beauftragte Dritte angemessen, halten den Betrieb mit der gebotenen Sorgfalt aufrecht, informieren Sie über uns bekannte Risiken für eine unterbrechungsfreie Nutzung, sichern Ihre Daten bei der Übertragung und geben Ihnen alle Informationen, die Sie für Ihren Ausstieg brauchen. Ist der Übergangszeitraum technisch nicht durchführbar, teilen wir Ihnen das innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Ihrem Verlangen mit Begründung mit und nennen einen anderen Zeitraum von höchstens sieben Monaten.

(4) Nach dem Übergangszeitraum, oder ohne Wechselverlangen nach Ablauf der Kündigungsfrist, können Sie Ihre Daten noch mindestens 30 Kalendertage ansehen und exportieren (Abrufzeitraum).

(5) Der Vertrag gilt als beendet, sobald der Wechsel vollzogen ist oder, wenn Sie nicht wechseln, sondern löschen lassen möchten, mit Ablauf der Kündigungsfrist. Wir teilen Ihnen das in Textform mit. Nach Ablauf des Abrufzeitraums löschen wir alle exportierbaren Daten vollständig. Die Nachweise, dass Ihr Betrieb diese Bedingungen und den Vertrag über die Auftragsverarbeitung angenommen hat, löschen wir drei Jahre nach Ende des Jahres, in dem Ihr Betrieb gelöscht wurde.

(6) Wo unsere Infrastruktur steht, welchem Recht sie unterliegt und wie wir Ihre Daten vor unrechtmäßigem Zugriff ausländischer Stellen schützen, beschreiben wir unter https://app.plaketta.de/datenschutz.

§ 9 Auftragsverarbeitung

Soweit wir personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeiten, etwa Daten Ihrer Kunden und deren Ansprechpartner, gilt der Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, den Sie bei der Einrichtung annehmen.

§ 10 Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für arglistig verschwiegene Mängel, im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn wir eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. Bei Plaketta sind das vor allem: die Software im vereinbarten Umfang bereitzustellen, Ihre Daten sicher zu speichern, Fälligkeiten aus Ihren Angaben richtig zu berechnen und Erinnerungen nur auf den Wegen zu versenden, die Plaketta nach § 3 Abs. 3 anbietet und Sie auslösen.

(3) In den Fällen des Absatzes 2 haften wir nur für den vertragstypischen Schaden, mit dem bei Vertragsschluss zu rechnen war.

(4) In den Fällen des Absatzes 2 ist unsere Haftung außerdem auf die Summe der Entgelte begrenzt, die Sie in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis an uns gezahlt haben, mindestens jedoch auf 5.000 Euro; das gilt auch in der Testphase.

(5) Im Übrigen haften wir nicht auf Schadensersatz.

(6) Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die schon bei Vertragsschluss vorhanden sind (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen. Absatz 1 und Absatz 2 bleiben unberührt.

(7) Für Ihre Prüffristen und Prüfungen bleiben Sie verantwortlich (§ 3 Abs. 2).

§ 11 Änderungen dieser Bedingungen, der Leistung und des Entgelts

(1) Änderungen dieser Bedingungen, des Entgelts oder Änderungen der Leistung, die nicht unter § 3 Abs. 4 Satz 2 fallen, bieten wir Ihnen für künftige Abrechnungsmonate mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Beginn in Textform an und stellen sie in Ihrem Konto zur Zustimmung bereit.

(2) Eine Änderung gilt für Sie erst, wenn Sie ihr im Konto oder in Textform zustimmen. Schweigen gilt nicht als Zustimmung.

(3) Stimmen Sie nicht zu, läuft das Abo zu den bisherigen Bedingungen weiter. Beide Seiten können es nach § 7 kündigen.

§ 12 Form

Erklärungen nach diesen Bedingungen genügen in Textform; eine E-Mail reicht.

Anhang: Exportformat

Den Gesamtexport lädt der Inhaber Ihres Betriebs im Konto herunter. Er ist eine Excel-Datei (XLSX) mit dem Namen „plaketta-daten-JJJJ-MM-TT.xlsx“ und vier Blättern mit diesen Spalten:

  • Prüftermine: Geplante Fälligkeit, Firma, Kategorie, Hersteller, Modell, Seriennummer, Prüfart, Grundlage der Frist, Erforderliche Prüferqualifikation, Herkunft des Termins
  • Kunden: Firma, Kundennummer, Anschrift, PLZ, Ort, Ansprechpartner, Telefon, Notizen
  • Kontakte: Firma, Name, E-Mail-Adresse, Sperrstatus, Herkunft der Adresse, Beleg (freiwillig), z. B. Auftragsnummer, Datum (freiwillig), Hinweis bei Erhebung bestätigt, Datum des Hinweises, Einwilligung bestätigt am, Widerspruch am
  • Maschinen: Firma, Kategorie, Typ, Hersteller, Modell, Seriennummer, Baujahr, Betriebsstunden, Stundenstand vom, Laufleistung (h/Monat), Standort, Antriebsart, Bauform, Hubeinrichtung vorhanden, Anbaugerät, lösbar mit dem Tragmittel verbindbar, Letzte Prüfung, Ausgemustert seit

Der Sperrstatus lautet „nicht gesperrt“, „gesperrt (Widerspruch)“, „gesperrt (kein Nachweis)“ oder „gesperrt (Sperrliste)“. Ja-Nein-Felder enthalten „ja“ oder „nein“, leere Angaben bleiben leer. Die Liste nennt geplante Termine; sie enthält keine Prüfergebnisse.